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6/Übergangsgeld (Sdoutz/Zechner)

Sdoutz/Zechner19. LfgMai 2022

Inhaltsübersicht

Bundesrichtlinie

über die Ausnahme von Bezieher_innen von Sonderunterstützung vom Erfordernis der Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 3 Z 1 AlVG

Gültig ab:

01. Jänner 2022

Erstellt von:

BGS/Vorstand

Nummerierung:

04-2021

GZ:

BGS/SFA/0502/9593-2021

Damit außer Kraft:

BGS/SFA/0502/9610-2020

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