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§ 77 AlVG (Krapf/Keul)

Krapf/Keul1. LfgOktober 2005

§ 77 (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

das Bundesgesetz vom 15. Mai 1946, BGBl. Nr. 97, über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeitslosenfürsorge (Arbeitslosenfürsorgegesetz) sowie alle reichsrechtlichen Vorschriften, soweit sie sich auf Materien erstrecken, die in diesem Bundesgesetz geregelt sind;

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