vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 7 AMPFG

Kraft/Risak1. AuflAugust 2013

§ 7. (1) Der Bund bestreitet die Ausgaben gemäß § 1 Abs 2, ausgenommen Z 11, vorschussweise. Dem Bund fließen die Einnahmen gemäß § 1 Abs 1 zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte