vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 4 AMPFG

Kraft/Risak1. AuflAugust 2013

§ 4. (1) Für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 Abs 1) und für den Sonderbeitrag (§ 2 Abs 2) der pflichtversicherten Personen gelten die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung über den Abzug des Versicherungsbeitrages vom Entgelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte