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zu § 69 BAO (Unger)

Unger1. AuflDezember 2015

§ 69. (aufgehoben, BGBl I 2009/20)

Die Aufhebung trug dem Vorrang zollrechtlicher Vorschriften Rechnung (vgl ErläutRV 38 BlgNR XXIV. GP 7).

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