Als Mitgliedstaat der EU ist Österreich auch an europarechtliche Vorgaben gebunden. In diesem Sinne sind erlassene RL (zB FRL) zur Harmonisierung der rechtlichen Vorschriften innerhalb des Gemeinschaftsgebiets - als Ausfluss des sekundären Gemeinschaftsrechts - als Handlungsverpflichtungen anzusehen, die durch die einzelnen Mitgliedstaaten in das nationale Recht umzusetzen sind.