Unter einer
Verschmelzung (Fusion) ist die
Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit zu verstehen, wobei das gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft übergeht und die Rechtspersönlichkeit der übertragenden Körperschaft erlischt. Da Körperschaften
eigene Steuerrechtssubjekte sind, werden durch eine Verschmelzung Steuerrechtsverhältnisse auf drei Ebenen berührt: