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I. Verschmelzungen von Körperschaften im österreichischen Steuerrecht

Zöchling/Puchner2. AuflDezember 2012

A. Verschmelzung von Körperschaften im allgemeinen Steuerrecht

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Unter einer Verschmelzung (Fusion) ist die Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit zu verstehen, wobei das gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft übergeht und die Rechtspersönlichkeit der übertragenden Körperschaft erlischt.11Vgl UmgrStR 2002 Rz 4. Da Körperschaften eigene Steuerrechtssubjekte sind, werden durch eine Verschmelzung Steuerrechtsverhältnisse auf drei Ebenen berührt:22Vgl UmgrStR 2002 Rz 21.

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