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zu § 135 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Entfallen. (BGBl I 2008/140)

Mit dem Entfall des § 135 wird ein Versehen beseitigt (ua Inkraftreten der Inkrafttretensbestimmung). Das Inkrafttreten wurde in § 124b Z 147 geregelt. (2. AbgÄG 2008; RV 2 BlgNR 24. GP )

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