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zu § 108c EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe EStR, Rz 8208-8211.

 

(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können Prämien geltend machen für:

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