Zum Auslaufen der Steuerbegünstigung des Pensionsinvestmentfonds Alt ab 1. 1. 2006 siehe § 124b Z 125 und zur Umstiegsmöglichkeit auf die neue prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bis 31. 12. 2005 siehe § 108i Abs 2. |
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(1) Für die Pensionszusatzversicherung und für Pensionsinvestmentfonds gilt Folgendes:

