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zu § 105 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe LStR, Rz 1244 f.

 

Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen. (BGBl 1993/818, BGBl I 2001/59 - 2002)

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