ist mit BGBl 1994/680 außer Kraft getreten und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 1993 enden, nicht mehr anzuwenden (siehe § 127 Abs 1).
Seite 399
ist mit BGBl 1994/680 außer Kraft getreten und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 1993 enden, nicht mehr anzuwenden (siehe § 127 Abs 1).
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