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zu § 34 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe LStR, Rz 814-908.

 

(1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzung erfüllen:

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