Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012
Siehe LStR, Rz 767-813c und Rz 1406.
(1) Die Einkommensteuer beträgt jährlich bis zu einem Einkommen von 11.000 Euro 0 Euro. Für Einkommensteile über 60.000 Euro beträgt der Steuersatz 50 %.