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Vorwort zur 1. Auflage

Thiele2. AuflOktober 2012

Wer nicht wirbt, stirbt - wer wirbt, zahlt Werbesteuer! Das mit 1. 6. 2000 in Kraft getretene Werbeabgabegesetz (WerbeAbgG 2000) bringt eine echte Neuerung im österreichischen Abgabenrechtssystem. Bislang sind Werbeleistungen durch die unterschiedlichen Ankündigungs- und Anzeigenabgabegesetze der österreichischen Bundesländer und zT Gemeinden besteuert worden. Diese Rechtszersplitterung ist nunmehr durch eine einheitliche Bundesabgabe - eben die Werbeabgabe - beendet worden. Die Besteuerung von Werbeleistungen befindet sich im Umbruch. Das gilt nicht nur für die neu geschaffenen gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch für die ihnen zu Grunde liegende Dogmatik. Insbesondere durch das Erkenntnis des VfGH vom 17. 12. 1998, G 15/98, V 9/98, wonach Werbeleistungen nach dem (aliquot) erzielten „Reklamewert“ von den einzelnen Gebietskörperschaften zu besteuern sind, hat die „Werbesteuer“ einer gründlichen Überholung und Korrektur bedurft.

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