Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ist die Werbeabgabe von ihrer Abschaffung bedroht. Es gehört seither nicht nur zum regelmäßigen Repertoire politischer Sonntagsreden vor der Werbewirtschaft, auf die baldige Aufhebung des WerbeAbgG hinzuweisen, sondern auch zum Bestandteil von Koalitionsabkommen der Regierungsparteien (vgl zuletzt das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode vom 9. 1. 2007, Kapitel Medien Pkt 10., 213), die Werbesteuer abzuschaffen. Allein in Zeiten der fiskalen Engpässe möchte die Staatskasse auf die Einnahmen aus der Werbesteuer (in Höhe von ca 111 Mio Euro im Jahr 2011) nicht verzichten. Die Regierungsparteispitzen überlegten sogar eine Online-Werbeabgabe (zit nach Der Standard vom 26. 9. 2012, abrufbar unter http://derstandard.at/1348284129914/SPOe-und-OeVP-ueberlegen-Online-Werbeabgabe ). Der Werbeabgabe dürfte wohl ein ähnliches Schicksal wie ihren Vorgängerinnen, den Anzeige- und Ankündigungssteuern der Länder, beschieden sein: Bereits 1927 wurde die sogenannte „Ankündigungsabgabe auf Reklame und Propaganda“ eingeführt - ursprünglich auf fünf Jahre befristet. Aus dem Provisorium wurde indessen eine Dauerlösung, die in den Landesgesetzen bis zum Jahr 2000 verankert war.

