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zu Art 60 Z 9 u 10 Änderung der §§ 22 und 24

Schuchter1. AuflMai 2011

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Für Veranlagungen ab 1. Jänner 2011 wurde der Steuersatz für die Zwischenkörperschaftsteuer für Einkünfte von Privatstiftungen, die gem § 13 Abs 3 der Zwischensteuer unterliegen, von 12,5 % auf 25 % angehoben (vgl Tz 60 ff).

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