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zu § 57 ASGG Wert des Streitgegenstandes

Adamovic1. AuflJänner 2010

Wert des Streitgegenstandes

 

Das Gericht ist nicht an die Geldsumme gebunden, zu deren Annahme anstelle der angesprochenen Sache sich der Kläger erboten oder die er als Wert des Streitgegenstandes angegeben hat.

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