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zu § 56 ASGG Mahnverfahren

Adamovic1. AuflJänner 2010

Mahnverfahren

 

Die Bestimmungen über das bezirksgerichtliche Mahnverfahren sind anzuwenden. Der bedingte Zahlungsbefehl ist - vorbehaltlich der Befugnisse eines Rechtspflegers - vom Vorsitzenden zu erlassen.

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