zu § 16 ASGG Stellung des fachkundigen Laienrichters
Adamovic1. AuflJänner 2010
Stellung des fachkundigen Laienrichters
(1) Die fachkundigen Laienrichter sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig; sie haben hiebei die mit dem Richteramt verbundenen Befugnisse in vollem Umfang.