Durch die Mutter-Tochter-RL wurde im europäischen Binnenmarkt ein gemeinsamer Mindeststandard für die Beseitigung der juristischen und wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geschaffen. Ein Verbot der Quellenbesteuerung im Staat der Tochtergesellschaft bei gleichzeitiger Anrechnungs- bzw Freistellungsverpflichtung im Staat der Muttergesellschaft soll die Benachteiligung der grenzüberschreitenden gegenüber der innerstaatlichen Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften beseitigen und so Zusammenschlüsse von Gesellschaften auf Unionsebene erleichtern.

