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Singapur (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN66. LfgJuni 2014

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR VOM 30. NOVEMBER 2001 ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VON EINKOMMEN

(BGBl III 248/2002 idF BGBl III 39/2010)

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Singapur, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

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