(BGBl III 2011/8, ausgegeben am 18. 1. 2011)
Die Republik Österreich und die Republik Serbien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, mit der Absicht, dadurch stabile Bedingungen für eine umfassende Entwicklung von wirtschaftlicher und sonstiger Zusammenarbeit sowie von Investitionen zwischen den beiden Ländern zu schaffen,

