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Rumänien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN65. LfgSeptember 2013

ABKOMMEN VOM 30. MÄRZ 2005 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

(BGBl. III 29/2006)

Die Republik Österreich und Rumänien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

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