Seite 1ABKOMMEN VOM 10. SEPTEMBER 2004 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KASACHSTAN AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
(BGBl. III 69/2006)
Die Republik Österreich und die Republik Kasachstan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

