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Indonesien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgAugust 1998

Seite 1

ÜBEREINKOMMEN VOM 24. JULI 198611Das Abkommen ist gemäß seinem Art 29 Abs 2 mit 1. Oktober 1988 in Kraft getreten.ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDONESIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

(BGBl 454/1988)

Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

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