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Indien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN86. LfgNovember 2021

ABKOMMEN VOM 8. NOVEMBER 199911In Kraft getreten am 5. September 2001 mit Wirkung ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2002. ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN

(BGBl. III Nr. 231/2001 idF III 69/2021)

Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

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