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§ 106a EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN78. LfgNovember 2018

§ 106a Gem BGBl I 62/2018 entfällt § 106a samt Überschrift. Die Änderung tritt mit 15. 8. 2018 in Kraft, zur Anwendung vgl § 124b Z 336. § 106a in der aF lautete:

„Kinderfreibetrag

(1) Für ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 steht auf Antrag ein Kinderfreibetrag zu. Dieser beträgt

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