zu § 67 Abs 3 und 4 EStG
Die Bestimmung des § 67 Abs 3 und 6 EStG findet nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Anwendung.
(Anmerkung: Im Streitfall ging es um Funktionsgebühren iS des § 29 Z 4 EStG - um eine einmalige Zuwendung anlässlich der Beendigung der Funktion als Gemeinderat)