1. VwGH 20. 3. 2014, 2010/15/0195
Alleinerzieherabsetzbetrag, Erstattungsantrag als Antrag auf Wiedereinsetzung
Ein (verspäteter, weil außerhalb der Fünfjahresfrist gestellter) Antrag auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages kann nach der Lage des Falles auch als Antrag auf Wiedereinsetzung auszulegen sein, wenn der Antragsteller klar zu erkennen gibt, dass ihm die Verspätung des Antrags bekannt ist, aber Gründe vorliegen, welche eine Auszahlung dennoch als gerechtfertigt erscheinen lassen (Gesetzesunkenntnis betreffend die Voraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag).