1. VwGH 22. 9. 2021, Ra 2020/15/0003
Versicherungsentschädigung für Entwertung eines Betriebsgebäudes (Brand)
Aus den ErläutRV 1680 BlgNR 24. GP 10 ergibt sich, dass der besondere Steuersatz des § 30a Abs 1 die schlagartige Aufdeckung und Besteuerung hoher stiller Reserven aus Immobilien abfedern soll. Auch der Erhalt der Versicherungsentschädigung für die durch einen Schadensfall eingetretene Entwertung des Grundstücks bewirkt die Realisierung der stillen Reserven. Die der Grundstücksentwertung zuzurechnende Versicherungsentschädigung für ein durch einen Brand zerstörtes Betriebsgebäude muss daher im Analogieweg als Vorgang iSd § 30a Abs 3 Satz 1 gewertet werden.