1. VwGH 22. 2. 2017, Ra 2014/13/0011
Umzugskostenvergütung ohne Wegzug
Aus der Aufzählung möglicher Kostenkomponenten in § 26 Z 6 ergibt sich, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer seinen bisherigen (Familien-)Wohnsitz samt Hausstand aufgibt. Somit ist der Umzug iSd § 26 Z 6 als Wegzug zu verstehen, der jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn der Familienwohnsitz beibehalten und am Dienstort im Rahmen einer sog „doppelten Haushaltsführung“ nur ein zweiter Wohnsitz begründet wird.