1. VwGH 27. 3. 1996, 92/13/0205, Slg. Nr 7081/F
Zahlungen des Arbeitgebers, mit denen dem Arbeitnehmer die Ausgaben für eine Jahresnetzkarte refundiert werden, kommen einer pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten gleich, weil über die einzelnen Fahrten nicht abgerechnet werden kann. Dies wäre aber eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 26 (vgl Hofstätter/Reichel, Band III, § 26 EStG 1988 allgem Tz 2.1).