1. VwGH 19. 9. 2013, 2011/15/0107
Gewinnermittlungsart, Sonderbetriebsvermögen, Pauschalierung
Ermittelt die Mitunternehmerschaft ihren Gewinn durch Pauschalierung nach § 17 Abs 1, ist es ausgeschlossen, dass für den Bereich der Sonderbetriebsausgaben eine andere Gewinnermittlungsart (nämlich jene gem § 4 Abs 1 unter Ansatz aller tatsächlich angefallener Sonderbetriebsausgaben) zur Anwendung kommen kann.