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§ 22 Z 1 EStG (Büsser)

Büsser62. LfgDezember 2021

1. VwGH 25. 2. 2009, 2004/13/0038

Künstlerische Tätigkeit – Vervielfältigung der Arbeitskraft

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nach § 22 Z 1 letzter Satz auch dann vor, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, sofern er – abgesehen vom Fall einer vorübergehenden Abwesenheit – selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

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