1. VwGH 27. 3. 1996, 96/13/0012
Wenn auch dienstrechtlich das Dienstverhältnis eines Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand nicht beendet wird, sind seine Pensionsbezüge steuerrechtlich als solche aus einem früheren Dienstverhältnis (§ 47 Abs 2 EStG) anzusehen. Es ist somit nicht rechtswidrig, wenn die Behörde dem Stpfl zwar den Pensionistenabsetzbetrag zuerkannt, die Anerkennung des Werbungskostenpauschbetrages aber verwehrt hat.