1. VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0333
Kein Freibetrag für investierte Gewinne (in der Stammfassung) bei Basispauschalierung
Der mit dem BGBl I 101/2006 neu eingefügten Regelung des § 10 EStG (im Beschwerdefall idF BGBl I 24/2007) ist zu entnehmen, dass der Freibetrag für investierte Gewinne den Jahresgewinn eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners mindert. Der Freibetrag stellt daher ohne Zweifel eine Betriebsausgabe dar, und zwar eine „fiktive“ Betriebsausgabe (ebenso Doralt/Heinrich, EStG12, § 10 Tz 16) Der Freibetrag mindert nämlich den Gewinn. Unabhängig davon führen die tatsächlich aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter (spätestens in nachfolgenden Wirtschaftsjahren) zu steuerlichen Auswirkungen.
