Der Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft zu unter dem anteiligen Gesellschaftskapital liegenden Abfertigungsbeträgen ist möglicherweise ein vorteilhaftes Rechtsgeschäft. Dieser Vorteil wird aber im Augenblick des Geschäftsabschlusses noch nicht realisiert und ist deshalb (zu diesem Zeitpunkt) noch nicht zu versteuern.