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§ 4 Abs 7 EStG (Zorn)

Zorn61. LfgMai 2021

1. VwGH 20. 12. 2006, 2003/13/0044

Instandsetzungsaufwendungen liegen vor, wenn es zu einer wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes des Gebäudes oder zu einer wesentlichen Verlängerung seine Nutzungsdauer kommt.

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