§ 4 Abs 3 EStG
1. VwGH v. 31. 3. 1992, Zl. 92/14/0025.
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach dem § 4 Abs 3 EStG kommt es grundsätzlich auf den Zu- bzw Abfluß an (§ 19). Daher führen auch Vorauszahlungen von Kunden vor Auslieferung der Ware zu gewinnerhöhenden Betriebseinnahmen.
2. VwGH v. 20. 4. 1993, Zl. 93/14/0001.
Die Rückzahlung von Umsatzsteuerguthaben ist gem § 19 im Jahre des Zuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen.