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zu § 66a BörseG (Wenzl/Temmel)

Wenzl/Temmel1. AuflMai 2011

Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel

 

(1) Die Voraussetzungen für die Zulassung von Wertpapieren und Emissionsprogrammen zum Amtlichen Handel sind:

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