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Überblick zu den directors' duties: Part 10, A Company's Directors (ssec 154 – 259)

Doralt1. AuflJänner 2011

I. Aufbau und Inhalt von Part 10.

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In Part 10 des Companies Act finden sich Teile der wichtigsten Neuerungen des gesamten Gesetzes. Part 10 ist in neun Kapitel (Chapter) untergliedert, deren Bedeutung und Umfang sehr ungleich verteilt sind. Chapter 1 regelt die Bestellung und Abberufung von Direktoren sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen, wie etwa deren Anzahl, Mindestalter etc (ssec 154 – 169). Chapter 2 enthält die allgemeinen Direktorenpflichten und kodifiziert damit dieses Gebiet zum ersten Mal (ssec 170 – 181). Das ist besonders im Vergleich zu Deutschland und anderen traditionell mit Kodifikationen vertrauten Ländern bemerkenswert. Denn viele Aspekte der in England nun kodifizierten Regeln bleiben in anderen Ländern der Rsp überlassen. Länder, in denen Rsp zu den Geschäftsleiterpflichten weitgehend fehlt, wie etwa Deutschland oder Österreich, haben sich daran gewöhnt, dieses Vakuum durch Lehre füllen zu lassen. Chapter 3 statuiert die Pflicht zur Information über Eigeninteressen an Geschäften der Gesellschaft, die bereits bestehen und nicht erst geplant sind (ssec 182 – 187). Chapter 4 regelt Fälle, in denen die Direktoren eine Zustimmung der Gesellschafter einholen müssen. Das sind: Die Vereinbarung einer ungewöhnlich langen Bestelldauer eines Direktors (also mehr als zwei Jahre); nicht geringfügige Geschäfte zwischen Gesellschaft und Direktor; Kreditverträge der Gesellschaft mit einem Direktor; Zahlungen der Gesellschaft nach dem Ausscheiden bzw aus Anlass des Ausscheidens eines Direktors (golden handshakes). Chapter 5 definiert Näheres zum Anstellungsvertrag der Direktoren (ssec 227 f). In Chapter 6 finden sich Anordnungen für Verträge zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter-Direktor, wobei es insb um Dokumentationspflichten geht (sec 231). Chapter 7 regelt Probleme bzw Grenzen der Haftungsfreistellung sowie Fragen der Haftpflichtversicherung und die Grenzen ihrer Zulässigkeit (ssec 240 – 246). In Chapter 8 finden sich Regelungen zur Geheimhaltung der Privatadressen von Direktoren und schließlich sind in Chapter 9 allgemeine Bestimmungen und Definitionen enthalten (ssec 247 – 259). So finden sich dort etwa eine Grundlage, bei Einstellung des Unternehmens Vorsorge für die Mitarbeiter zu treffen, die Pflicht zur Protokollierung von Sitzungen der Direktoren sowie Definitionen unter anderem der Begriffe Direktor, shadow-Direktor und Gesellschaftsverfassung (constitution).

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