Das englische Gesellschaftsrecht hat seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle eingenommen. Die rechtsvergleichende Diskussion wählt es häufig als Ausgangspunkt. Für die Europäische (und weltweite) Entwicklung von
Soft-Law im Gesellschaftsrecht hatten englische Vorbilder erheblichen Einfluss. Auch kontinentaleuropäische Gesetzgeber haben sich immer wieder an englischen Vorbildern orientiert, wenn es um Vorhaben in den Bereichen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts ging (in Österreich gilt das zB für das Übernahmegesetz). Europäische Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht wurden durch den englischen Standpunkt oft zu besseren Lösungen geführt oder vor Fehlentwicklungen bewahrt, wenn England, oft zu Recht, auf das Funktionieren seines Kapitalmarkts und des Gesellschaftsrechts als Erfolgsmodell verweisen konnte und manchmal Änderungen auf Europäischer Ebene deswegen abgelehnt hat (zB gilt das im Zusammenhang mit den Plänen des früheren Kommissars
Mc Creevy im Bereich der Haftung der Abschlussprüfer). Bereits diese seit Jahrzehnten beständige Ausstrahlungswirkung auf Europa und darüber hinaus lassen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem englischen Gesellschaftsrecht reizvoll erscheinen und könnten den entsprechenden Aufwand rechtfertigen.