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§ 35 FBG (Zib)

Zib2. AuflJanuar 2026

§ 35 Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Firmenbuchabfrage mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu schaffen und jedermann Einsicht in das Firmenbuch zu gewähren (§ 9 UGB).

IdF HaRÄG, BGBl I 2005/120.

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