vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 2 UGB Unternehmer kraft Rechtsform (Krejci/Haberer)

Krejci/Haberer1. AuflJuni 2010

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.

Paragraph eingefügt durch BGBl I 2005/120. Vorgängerbestimmung § 6 HGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte