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WAG Wertpapieraufsichtsgesetz: Kommentar, Gruber/N. Raschauer
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§ 29 FMABG (N. Raschauer)
Raschauer
Onlineaktualisierung 1.01
Dezember 2011
hinsichtlich des § 5 Abs. 2 die Bundesregierung,
hinsichtlich der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Bundesminister für Finanzen betraut.
BGBl I 2001/97
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§ 29 FMABG