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§ 22a FMABG (N. Raschauer)

RaschauerOnlineaktualisierung 1.01Dezember 2011

§ 22a. Kommt ein der Aufsicht der FMA gemäß § 1 unterliegendes Unternehmen oder eine sonstige Person oder Einrichtung

den Pflichten oder Anordnungen gemäߧ 44 BWG,

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