Epply in Ecker/Epply/Rößler/Schwab (Hrsg), Kommentar zur Mehrwertsteuer (80. Lfg 2025) § 4 UStG Rz 644644
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag.