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§ 3a UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

Epply80. LfgFebruar 2025

3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994)

3a.1 Zeitpunkt der sonstigen Leistung

Siehe Rz 2608, 2610, 2618 und 2619 bis 2621.

3a.1a Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch
3a.1a.1 Allgemeines

475
Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß § 3a Abs 1a UStG 1994 gleichgestellt:

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