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Art 302 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Nimmt ein Pauschallandwirt einen Pauschalausgleich in Anspruch, hat er in Bezug auf die dieser Pauschalregelung unterliegenden Tätigkeiten kein Recht auf Vorsteuerabzug.

1. Umsätze an andere Unternehmer

1.1. Erfasste Umsätze (Art 300 Abs 1 Z 1–3)

24
Die Pauschalregelung wird auf folgende landwirtschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen angewandt (vgl Art 300 Abs 1 Z 1 bis 3):

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